ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)


Anbieterin
Birgit Elisabeth Suessenbacher
Viale Marino 18
90040 Isola delle Femmine (PA)
Italien

Steuerliche Angaben
Partita IVA / Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
IT07039010827


1. Geltungsbereich

Diese Vertragsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der Anbieterin und ihren Kundinnen und Kunden über Launch Management und Launch-Begleitung, Launch- und Funnel-Beratung, allgemeine Beratungs- und Sparringleistungen, Einzelberatung, operative und technische Umsetzungsleistungen sowie digitale Angebote mit individueller Beratung. Die Leistungen können sich insbesondere auf Launches, Funnels, Verkaufswege, Online-Angebote, Online-Kurse, Programme, Freebies, Wartelisten, Workshops, Webinare und sonstige digitale Verkaufs- und Angebotsprozesse sowie damit zusammenhängende strategische oder operative Fragestellungen beziehen.

Die Angebote richten sich ausschließlich an Personen und Unternehmen, die den jeweiligen Vertrag im Rahmen ihrer gewerblichen, unternehmerischen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit abschließen. Verträge mit Verbraucherinnen und Verbrauchern sind ausgeschlossen.

Abweichende Geschäfts- oder Vertragsbedingungen der Kundin oder des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Anbieterin ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt.

2. Vertragsschluss und Vertragsunterlagen

Ein Vertrag kommt insbesondere zustande durch die Annahme eines individuellen Angebots, die Buchung einer Leistung über eine Buchungs- oder Zahlungsseite, die Buchung eines digitalen Angebots mit individueller Beratung über einen Online-Checkout oder durch eine sonstige ausdrückliche Vereinbarung zwischen den Parteien.

Diese Vertragsbedingungen werden Bestandteil des Vertrags, wenn sie der Kundin oder dem Kunden vor Vertragsschluss zugänglich gemacht wurden und ihrer Geltung zugestimmt wurde.

Der konkret vereinbarte Leistungsumfang ergibt sich vorrangig aus dem jeweiligen Angebot, der Buchungsseite, der Angebotsbeschreibung oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.

3. Vertragsgegenstand und Leistungen

Die Anbieterin unterstützt Coaches bei der Planung, Beratung, Begleitung und Umsetzung von Launches, Funnels und Verkaufswegen für Online-Angebote. Je nach gebuchtem Angebot können Launch Management und Launch-Begleitung, Launch- und Funnel-Beratung, allgemeine Beratung, Sparring und Einzelberatung, operative oder technische Umsetzungsleistungen sowie digitale Angebote mit individueller Beratung vereinbart werden.

Launch Management und Launch-Begleitung können insbesondere Planung, Projektmanagement, Koordination und Begleitung eines Launches oder einer Verkaufsphase sowie – soweit vereinbart – operative und technische Umsetzung einzelner Bestandteile umfassen. Beratung, Sparring und Einzelberatung können insbesondere Strategie- und Planungsleistungen, die Auswahl und Planung eines geeigneten Verkaufswegs, die Einordnung bestehender Maßnahmen, Priorisierung und nächste Schritte sowie Fragen zu Launches, Funnels, Online-Angeboten, Freebies, Wartelisten, Workshops, Webinaren, E-Mail-Kommunikation oder anderen strategischen oder operativen Fragestellungen umfassen. Die Beratung kann als einmalige Einzelberatung, Strategie- oder Planungstermin oder als begleitendes Sparring über einen vereinbarten Zeitraum erfolgen. Umsetzungsleistungen können insbesondere Landingpages, Formulare, E-Mail-Strecken, Automationen, Kurs- oder Produktbereiche, Zahlungs- und Zugangsprozesse sowie Verbindungen zwischen eingesetzten Systemen betreffen. Digitale Angebote mit individueller Beratung können digitale Inhalte wie Workbooks, Vorlagen, Guides, Planer, Videos oder sonstige Materialien enthalten und zusätzlich eine ausdrücklich beschriebene individuelle Beratungs-, Feedback- oder Sparringleistung umfassen.

Die Anbieterin erbringt die jeweils vereinbarten Leistungen sorgfältig und professionell. Ein bestimmter wirtschaftlicher oder sonstiger Erfolg ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

4. Leistungsumfang, Zusatzleistungen und Änderungen

Geschuldet sind ausschließlich die im jeweiligen Angebot, auf der Buchungsseite oder in einer individuellen Vereinbarung beschriebenen Leistungen. Ob eine Leistung als Beratung, Sparring oder Einzelberatung, Launch Management, Umsetzungsleistung oder als Kombination mehrerer dieser Leistungsarten erbracht wird, bestimmt sich nach der Beschreibung des konkret gebuchten Angebots. Eine Beratungs-, Sparring- oder Einzelberatungsleistung umfasst keine operative Umsetzung, sofern diese nicht ausdrücklich Bestandteil des gebuchten Angebots ist.

Leistungen, die darüber hinausgehen, gelten als Zusatzleistungen. Änderungen, Erweiterungen oder Ergänzungen können Auswirkungen auf Zeitplan, Projektablauf und Vergütung haben. Zusatzleistungen und deren Vergütung werden vor ihrer Durchführung abgestimmt.

Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen wie vollständiges Copywriting, Rechtsberatung, Steuerberatung, Grafikentwicklung oder komplexe technische Sonderlösungen sind nicht Bestandteil der Zusammenarbeit.

5. Arbeitsweise und selbstständige Leistungserbringung

Die Leistungen werden grundsätzlich remote erbracht.

Die Anbieterin organisiert ihre Arbeitsweise, Arbeitszeit und ihren Arbeitsort selbstständig, soweit vereinbarte Termine, Fristen und Leistungen eingehalten werden.

Die Zusammenarbeit begründet kein Arbeitsverhältnis, keine gesellschaftsrechtliche Verbindung und kein sonstiges Beschäftigungsverhältnis zwischen den Parteien.

6. Mitwirkung der Kundin oder des Kunden

Die Kundin oder der Kunde stellt sämtliche Informationen, Unterlagen, Inhalte, Entscheidungen, Freigaben und Zugänge zur Verfügung, die für die vereinbarte Leistung erforderlich sind.

Bei operativen Leistungen und Projektbegleitungen können hierzu insbesondere Texte, Bilder, Kurs- und Produktinhalte, Zugangsdaten zu eingesetzten Systemen, technische Informationen, Freigaben, Entscheidungen und Rückmeldungen innerhalb abgestimmter Zeiträume gehören.

Bei Beratungs-, Sparring- und Einzelberatungsleistungen sowie digitalen Angeboten mit individueller Beratung stellt die Kundin oder der Kunde alle Informationen zur Verfügung, die für eine sachgerechte Einordnung und Beratung zu der jeweiligen Fragestellung erforderlich sind. Dies kann insbesondere Angaben zum eigenen Angebot, bisherigen Verkaufswegen, Launches, Funnels, Zielgruppe, bestehenden Inhalten, bisherigen Ergebnissen sowie vorhandenen technischen oder kommunikativen Maßnahmen umfassen. Die bereitgestellten Informationen sollen vollständig und nach bestem Wissen zutreffend sein.

Die Anbieterin darf ihre Einschätzungen und Empfehlungen auf Grundlage der von der Kundin oder dem Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und des zum Zeitpunkt der Leistung bekannten Sachverhalts erbringen.

Unternehmerische Entscheidungen verbleiben bei der Kundin oder dem Kunden. Soweit das gebuchte Angebot keine Umsetzungsleistung enthält, verbleibt auch die Umsetzung der in Beratung oder Sparring besprochenen Maßnahmen bei der Kundin oder dem Kunden.

Werden erforderliche Informationen, Inhalte, Freigaben oder Entscheidungen verspätet oder unvollständig bereitgestellt, kann dies Auswirkungen auf die vereinbarte Leistung, den Projektablauf oder vereinbarte Termine haben. In diesem Fall stimmen die Parteien das weitere Vorgehen und gegebenenfalls notwendige Anpassungen des Zeitplans miteinander ab.

7. Inhalte der Kundin oder des Kunden

Von der Kundin oder dem Kunden bereitgestellte Inhalte und Materialien verbleiben in deren Rechtsinhaberschaft. Die Anbieterin darf diese im erforderlichen Umfang zur Durchführung der vereinbarten Leistungen verwenden.

Die Kundin oder der Kunde stellt sicher, dass die zur Verfügung gestellten Inhalte rechtmäßig für den vereinbarten Zweck verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen. Dies betrifft insbesondere Texte, Bilder, Grafiken, Marken, Videos, Musik, personenbezogene Daten und sonstige geschützte Inhalte.

8. Projektzeitraum, Launch-Verschiebungen und Projektpausen

Der Projektzeitraum ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung.

Verändert sich der Umfang oder Zeitplan eines Projekts wesentlich, stimmen die Parteien das weitere Vorgehen sowie erforderliche Änderungen des Zeitplans und gegebenenfalls der Vergütung miteinander ab.

Wird ein Launch, Kursstart oder Projekt auf Wunsch der Kundin oder des Kunden oder aufgrund fehlender Inhalte, Freigaben oder Entscheidungen verschoben oder unterbrochen, stimmen die Parteien einen neuen realistischen Projektzeitraum ab. Bereits erbrachte Leistungen bleiben entsprechend der getroffenen Vereinbarung vergütungspflichtig.

Eine Verpflichtung der Anbieterin, ursprünglich reservierte Kapazitäten über den vereinbarten Projektzeitraum hinaus freizuhalten, besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

9. Termine und individuelle Beratungsleistungen

Soweit ein Angebot Einzelberatung, individuelle Beratung, Sparring, Strategie- oder Planungstermine, Feedback, Calls oder andere persönliche Beratungs- oder Begleitungsleistungen enthält, werden die jeweiligen Termine nach den Angaben im Angebot, auf der Buchungsseite oder in der Angebotsbeschreibung vereinbart.

Vereinbarte Termine können bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei verschoben oder abgesagt werden. Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen gilt der Termin grundsätzlich als in Anspruch genommen; ein Anspruch auf einen kostenfreien Ersatztermin besteht nicht.

In begründeten Ausnahmefällen kann die Anbieterin freiwillig aus Kulanz einen Ersatztermin anbieten. Hierauf besteht kein Anspruch. Abweichende Regelungen im jeweiligen Angebot, auf der Buchungsseite oder in einer individuellen Vereinbarung gehen vor.

10. Vergütung, Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug

Die Vergütung, Zahlungsfristen und gegebenenfalls vereinbarte Teilzahlungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Buchungsseite oder der Angebotsbeschreibung.

Bei online gebuchten digitalen Angeboten mit individueller Beratung und unmittelbar online gebuchten Leistungen ist die Vergütung mit Abschluss der Buchung fällig, soweit nichts anderes angegeben ist.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen des italienischen Rechts. Solange eine fällige Zahlung nicht geleistet ist, werden noch ausstehende Leistungen nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere Art. 1460 Codice Civile, bis zur Begleichung der offenen Forderung nicht weiter erbracht.

Dadurch entstehende Verschiebungen im Projektablauf oder bei vereinbarten Terminen werden entsprechend berücksichtigt.

11. Digitale Angebote mit individueller Beratung

Digitale Angebote mit individueller Beratung können digitale Inhalte wie Workbooks, Vorlagen, Guides, Planer, Downloads, Video- und Audioinhalte, Aufzeichnungen oder sonstige Materialien enthalten und zusätzlich eine individuelle Beratungs-, Feedback- oder Sparringleistung umfassen.

Der konkrete Inhalt, Umfang und Preis der digitalen Inhalte sowie Art, Umfang, Dauer und gegebenenfalls der Buchungszeitraum der individuellen Beratungsleistung ergeben sich aus der jeweiligen Angebotsbeschreibung.

Die digitalen Inhalte werden nach Vertragsschluss und Zahlung über den jeweils angegebenen Weg, insbesondere per Download, E-Mail, Mitgliederbereich oder eine andere digitale Zugriffsmöglichkeit bereitgestellt. Die individuelle Beratung wird persönlich und bezogen auf die konkrete Situation der Kundin oder des Kunden erbracht.

Die Kundin oder der Kunde ist für die technischen Voraussetzungen auf der eigenen Seite verantwortlich, insbesondere für eine funktionsfähige Internetverbindung sowie geeignete Geräte und Software. Zugangsdaten zu geschützten Bereichen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden.

Da sich sämtliche Angebote ausschließlich an Kundinnen und Kunden richten, die im Rahmen ihrer gewerblichen, unternehmerischen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln, besteht kein gesetzliches Verbraucher-Widerrufsrecht.

Gesetzliche Rechte bei einer mangelhaften oder nicht vertragsgemäß bereitgestellten Leistung bleiben unberührt.

12. Kein Erfolgs- oder Umsatzversprechen

Die Anbieterin garantiert weder im Rahmen von Launch Management, Beratung, Sparring, Einzelberatung, Strategie- oder Planungsleistungen, Umsetzungsleistungen noch bei digitalen Angeboten mit individueller Beratung einen bestimmten Umsatz, eine bestimmte Zahl an Verkäufen, Buchungen oder Leads oder einen sonstigen wirtschaftlichen Erfolg.

Der Erfolg eines Launches, eines Online-Kurses, eines digitalen Angebots oder einer aufgrund eines Sparrings oder einer Beratung getroffenen Entscheidung hängt von verschiedenen Faktoren ab, die nicht vollständig im Einflussbereich der Anbieterin liegen. Hierzu zählen insbesondere Angebot, Markt, Positionierung, Preisgestaltung, Reichweite, Inhalte, Timing und tatsächliche Umsetzung.

Unternehmerische Entscheidungen werden von der Kundin oder dem Kunden eigenverantwortlich getroffen. Die Anbieterin erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung.

13. Urheber- und Nutzungsrechte

Von der Anbieterin erstellte oder bereitgestellte Konzepte, Fahrpläne, Strukturen, Dokumente, Vorlagen, Texte, Ausarbeitungen, technische Setups, Videos, Audios, Workbooks, Guides, Downloads und sonstige Inhalte bleiben nach Maßgabe des anwendbaren Rechts geschützt.

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erhält die Kundin oder der Kunde nach vollständiger Zahlung an den von der Anbieterin bereitgestellten digitalen Inhalten ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht für die eigenen geschäftlichen Zwecke im eigenen Unternehmen und innerhalb des vereinbarten Nutzungszwecks.

Eine Anpassung oder Bearbeitung für den eigenen geschäftlichen Gebrauch ist zulässig, soweit sich aus der jeweiligen Angebotsbeschreibung oder individuellen Vereinbarung nichts anderes ergibt.

Nicht umfasst sind insbesondere der Weiterverkauf, die Weitergabe an Dritte, die Unterlizenzierung, die Veröffentlichung oder öffentliche Zugänglichmachung als eigenes Produkt sowie die Vervielfältigung oder Verbreitung außerhalb der eigenen geschäftlichen Nutzung. Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

Die Anbieterin bleibt berechtigt, allgemeine Arbeitsmethoden, Abläufe, Prozesse, Vorlagen und ihr allgemeines Know-how auch in anderen Projekten einzusetzen, sofern dabei keine vertraulichen Informationen einer Kundin oder eines Kunden offengelegt werden.

14. Drittanbieter und eingesetzte Systeme

Im Rahmen der Zusammenarbeit können externe Softwareanbieter, Hosting-Dienste, E-Mail-Systeme, Kursplattformen, Zahlungsanbieter oder andere technische Systeme zum Einsatz kommen.

Welche Systeme eingesetzt werden, ergibt sich aus dem jeweiligen Projekt oder der Angebotsbeschreibung. Erforderliche Accounts, Lizenzen und Zugänge werden von der Kundin oder dem Kunden bereitgestellt, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

Technische Störungen oder Änderungen bei unabhängigen Drittanbietern können Auswirkungen auf Abläufe oder Verfügbarkeit haben. In einem solchen Fall stimmen die Parteien das weitere Vorgehen ab.

15. Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich und geben sie nicht unbefugt an Dritte weiter.

Dies gilt nicht für Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.

16. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung.

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der Durchführung der vereinbarten Zusammenarbeit verarbeitet.

Soweit die Anbieterin personenbezogene Daten im Auftrag der Kundin oder des Kunden verarbeitet und eine Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO vorliegt, wird vor Beginn der entsprechenden Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen.

17. Haftung

Für die Haftung gelten die gesetzlichen Bestimmungen des italienischen Rechts.

Die Anbieterin schuldet insbesondere keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, Umsatz oder eine bestimmte Anzahl von Verkäufen, Buchungen oder Leads.

Für Störungen, Ausfälle oder sonstige Umstände, die außerhalb des Verantwortungs- und Einflussbereichs der Anbieterin liegen, insbesondere bei unabhängigen Drittanbietern, Software oder Plattformen, besteht eine Haftung nur, soweit die Anbieterin diese nach den gesetzlichen Bestimmungen zu vertreten hat.

Gleiches gilt für Folgen eigenverantwortlicher Entscheidungen, Änderungen oder Handlungen der Kundin oder des Kunden.

Zwingende gesetzliche Haftungsansprüche bleiben unberührt.

18. Leistungshindernisse

Treten während der Zusammenarbeit Umstände ein, die eine vereinbarte Leistung vorübergehend unmöglich machen oder wesentlich erschweren, informiert die betroffene Partei die andere Partei möglichst zeitnah.

Die Parteien stimmen in diesem Fall das weitere Vorgehen und gegebenenfalls notwendige Anpassungen des Zeitplans miteinander ab. Die gesetzlichen Regelungen über Leistungshindernisse bleiben unberührt.

19. Beendigung der Zusammenarbeit

Zeitlich befristete Projekte und Begleitungen enden mit Ablauf des vereinbarten Zeitraums bzw. mit Erbringung des vereinbarten Leistungsumfangs.

Für eine vorzeitige Beendigung gelten die jeweils getroffenen individuellen Vereinbarungen und die gesetzlichen Bestimmungen des italienischen Rechts.

Bereits ordnungsgemäß erbrachte Leistungen sind entsprechend der getroffenen Vereinbarung zu vergüten.

20. Anwendbares Recht

Für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der Anbieterin und ihren Kundinnen und Kunden gilt italienisches Recht unter Berücksichtigung unmittelbar anwendbaren Rechts der Europäischen Union.

21. Gerichtsstand

Für die gerichtliche Zuständigkeit gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.

Eine von den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln abweichende ausschließliche Gerichtsstandsvereinbarung wird durch diese Vertragsbedingungen nicht getroffen.

22. Vertragssprache

Vertragssprache ist Deutsch, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird.

23. Schlussbestimmungen

Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang vor diesen Vertragsbedingungen.

Sollte eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen wirksam, soweit dies nach dem anwendbaren Recht möglich ist.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Stand: September 2026